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   BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1018/00   

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https://dejure.org/2002,6452
BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1018/00 (https://dejure.org/2002,6452)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.2002 - 2 BvR 1018/00 (https://dejure.org/2002,6452)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 1018/00 (https://dejure.org/2002,6452)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Teilakteneinsicht eines Rechtsanwalts in fortgeschriebenen Vollzugsplan eines Strafgefangenen - Vorrang der Gewährung von Akteneinsicht zugunsten des Strafgefangenen gem § 185 StVollzG gegenüber dem Akteneinsichtsrecht des Verteidigers gem §§ 120 StVollzG, 147 StPO

  • Wolters Kluwer

    Annahmegrund - Aussicht auf Erfolg - Eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb - Gefangenenpersonalakte - Informationelle Selbstbestimmung - Datenschutz - Akteneinsicht - Rechtliches Gehör

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausübung des Akteneinsichtsrechts des Gefangenen durch einen Verteidiger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1018/00
    Diese Neuregelung trägt dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. dazu BVerfGE 65, 1 ) des Gefangenen im Strafvollzug Rechnung.
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1018/00
    Nach den Grundsätzen der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ) sind die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen.
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1018/00
    Die Verfassungsbeschwerde ist, soweit eine Verletzung von Art. 14 Abs. 1 GG durch Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gerügt wird, angesichts der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 51, 193 ; 84, 212 ) nicht substantiiert begründet (§§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG) und mithin unzulässig.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1018/00
    Nach den Grundsätzen der verfassungsgerichtlichen Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ) sind die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht weitgehend entzogen.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1018/00
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 26.02.1980 - 2 BvR 752/78

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Auslagenerstattung bei

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1018/00
    Er nimmt dabei ein Recht des Beschuldigten wahr, soweit diesem selbst kein eigenes Akteneinsichtsrecht im Strafverfahren zusteht (vgl. BVerfGE 53, 207 ).
  • BVerfG, 07.12.1982 - 2 BvR 900/82

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers in den Strafregisterauszug

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1018/00
    § 147 StPO ist eine Konkretisierung des Anspruchs des Beschuldigten auf rechtliches Gehör (BVerfGE 18, 399 ; 62, 338 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1018/00
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 85, 248 ).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1018/00
    Die Verfassungsbeschwerde ist, soweit eine Verletzung von Art. 14 Abs. 1 GG durch Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gerügt wird, angesichts der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 51, 193 ; 84, 212 ) nicht substantiiert begründet (§§ 23 Abs. 1 Satz 2, 92 BVerfGG) und mithin unzulässig.
  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1018/00
    § 147 StPO ist eine Konkretisierung des Anspruchs des Beschuldigten auf rechtliches Gehör (BVerfGE 18, 399 ; 62, 338 ).
  • LG Leipzig, 14.02.2000 - II StVK 274/99
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